Antrag der Paula-Modersohn-Schule auf Anerkennung als Reformschule gem. § 13 (2) BremSchulG
Das Bremer Schulgesetz unterscheidet im § 13 zwischen „Schulversuchen“ und „Reformschulen“. Während in Schulversuchen bestimmte Neuerungen zeitlich befristet erprobt werden, sind Reformschulen auf Dauer angelegt. Genauer heißt es dort zu Reformschulen im § 13 (2):
„Reformschulen sind Schulen, die einem geschlossenen reform-pädagogischen Gesamtkonzept folgen. Sie können von den Regelungen für die eingerichteten Schularten insbesondere in ihrer Organisation und in ihrer Gestaltung des Unterrichts abweichen und dauerhaft eingerichtet werden.“
Am 24.06.2014 haben die Gesamt- und Schulkonferenz der Paula-Modersohn-Schule einen solchen Antrag mit sehr großer Mehrheit auf den Weg gebracht. Lesen Sie hier den gesamten Antrag
Der Ausschuss für Schule und Kultur der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven hat sich in seiner 12. öffentlichen Sitzung am 09.07.2014 mit diesem Antrag beschäftigt und einstimmig beschlossen:
„Der Ausschuss für Schule und Kultur begrüßt den Antrag der Paula-Modersohn-Schule auf Einrichtung einer Reformschule und bittet die Senatorin für Bildung und Wissenschaft, dem Antrag zuzustimmen und die Einrichtung einer Reformschule vorzunehmen. Die Schulleitung der Paula-Modersohn-Schule wird entsprechende Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit der Schulaufsicht schließen. Der Ausschuss für Schule und Kultur empfiehlt dem Magistrat, dem in den Fächern Physik und Chemie abweichenden Fachleistungsdifferenzierungskonzept der Schule zuzustimmen.“
Am 16.07.2014 besuchte die Arbeitsgruppe „Schulen im Reformprozess“ der Senatorin für Bildung und Wissenschaft die Paula-Modersohn-Schule.
„(…) Respekt für die Entwicklung der Paula-Modersohn-Schule (…)“
Mit Datum vom 10. November 2014 erreichte die Paula-Modersohn-Schule inzwischen die Entscheidung des Senators für Bildung. Im Schreiben des Leiters der Abteilung Bildung, Herrn von Lührte, heißt es:
„Die klare Fokussierung auf den Kompetenzerwerb im Rahmen eines Unterrichtsmodells des individuellen Lernens ist überzeugend. Die daraus abgeleitete Integration der Jahrgangsstufen 5 bis 7 und 8 bis 10 sowie das bemerkenswerte Raumkonzept sind entwicklungspsychologisch und pädagogisch schlüssig.“
Trotz des großen Lobs für die praktische Arbeit der Paula wurde die Genehmigung des Antrags letztlich verworfen.
„In Analyse Ihres Gesamtkonzepts von Schule und Unterricht komme ich jedoch zu dem Schluss, dass sich die einzelnen Elemente Ihres Antrags bereits im bestehenden Rahmen (…) umsetzen lassen.“
Der nachfolgende Auszug aus dem Schreiben von Herrn von Lührte, in dem nur die Details zu den rechtlichen Fragen weggelassen wurden, zeigt die hohe Anerkennung, die von Seiten des Senators für Bildung der Paula entgegengebracht wird.